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Real Mallorca: Utz Claassen legt Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der Strafklage gegen Lorenzo Serra Ferrer und Jaime Cladera ein

Geschrieben von Jan. Veröffentlicht in INSIDE, SPORT

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Veröffentlicht am 25. März 2012 mit noch keinem Kommentar

Anteilseigner Utz Claassen wird gegen die Nichtzulassung seiner Strafklage gegen Lorenzo Serra Ferrer und Jaume Cladera wegen Betrugs durch das Strafgericht in Palma Widerspruch einlegen.

Auf die Fragen verschiedener Medien, äußern sich das Mitglied des Verwaltungsrates und zweitgrößter Einzelaktionär des RCD Mallorca sowie sein Anwalt Roberto Mazorriaga las Hayas wie folgt:

„Uns liegt keinerlei offizielle Information über eine mögliche Entscheidung des Gerichts vor, da der in den spanischen Medien zitierte Beschluss unserem Prokurator Frederic Ruiz Galmés nicht zugestellt wurde. Außerdem hat man uns über den Schriftsatz und seine Anlagen nicht informiert, den die Anwälte der Beschuldigten vorgelegt hatten und über den die Medien ebenfalls ausführlich berichteten. Diesen hätten wir sonst zumindest widerlegen können oder erklären, was wir für richtig halten.

„Uns überrascht, dass man den Beschuldigten eine Frist von sieben Tagen einräumt, um sich zur Klageschrift zu äußern; jedoch wird uns dieser Schriftsatz weder zugänglich gemacht noch die Gelegenheit gegeben, ihm zu widersprechen. Was wir aus den Medien erfahren konnten, zeigt, dass dieses Schreiben Lügen, falsche Behauptungen, Manipulationen und Anschuldigungen enthält, die leicht widerlegbar sind. Gleichzeitig bestreitet das Schreiben nicht die kriminellen Handlungen, die wir beklagen.

„Wir haben keine Information des Gerichts erhalten. Eine Nichtzulassung der Klage würde uns überraschen, da wir der Auffassung sind, dass alle Anschuldigungen gute Gründe haben, sie sind durch Dokumente oder Zeugenaussagen belegt. Diese Zeugen sind nicht einmal befragt worden, was genau dazu dienen würde, die Art und die Schwere des Betrugs zu beurteilen. Wir sind der Überzeugung, dass es wenigstens eine Untersuchung geben muss, um nach der Anhörung der Zeugen und einer vollumfänglichen Beurteilung der Beweise zu einer Entscheidung zu kommen. Wir glauben, dass in einer Gerichtsverhandlung geurteilt werden muss, ob es einen Betrug gab oder nicht, und ob dieser strafrechtliche Relevanz hat.

„Uns überraschen die in den Medien dargestellten Informationen, nach denen das Gericht meint, dass es sich um ‚leichtfertige Anschuldigungen‘ handele, oder dass man uns bezichtigt, ‚wider Treu und Glauben‘ zu agieren. Und würde noch mehr überraschen, dass das Gericht die Meinung der Anwälte der Beschuldigten übernehmen könnte, dass Utz Claassen verpflichtet wäre, seine Aktien des RCD Mallorca an Lorenzo Serra Ferrer zu verkaufen, und zwar zum selben Preis wie beim Kauf zuzüglich Zinsen. Gleichzeitig habe er von einer Strafklage abzusehen, um seinen wirtschaftlichen Schaden durch einen Betrug anzuzeigen, den er als schwer und kriminell empfindet, ein Betrug, der verübt wurde, indem die Verklagen ihre berufliche und unternehmerische Glaubwürdigkeit missbrauchten.

Aus diesem Grunde, sollte die Strafklage nicht zugelassen werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir nach der Auswertung des diesbezüglichen Beschlusses unser Recht auf Beschwerde vor dem balearischen Oberlandesgericht (Audiencia Provincial) ausüben werden.

Utz Claassen

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