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18 Cottbuser Neonazis fliegen mit Hitler-Shirts nach Mallorca

Geschrieben von Jan. Veröffentlicht in INSIDE

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Veröffentlicht am 14. Dezember 2011 mit noch keinem Kommentar

Cottbus/Dresden. Weil 18 Cottbuser Neonazis mit Hitler-Shirts nach Mallorca geflogen sind, müssen sie sich derzeit vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Die T-Shirts wurden den Rechtsextremen allerdings erst nach dem Urlaub abgenommen.

„A. H. Memorial Tour 2011 – Protektorat Mallorca” – als die Gruppe von 18 Cottbuser Männern Ende Mai vergangenen Jahres am Flughafen Dresden erscheint, traut die Bundespolizei ihren Augen nicht. Die Männer waren offensichtlich auf Adolf-Hitler-Gedächtnis-Tour nach Spanien. Alle 18 Personen trugen das gleiche T-Shirt.

Obwohl die Gruppe damit den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllte, wurden die Kleidungsstücke vorerst nicht konfisziert. Die „Reisegruppe“ musste lediglich die Sachen wechseln, erreichte sogar noch den Flieger.

Der Grund: In Spanien ist die Gesetzeslage eine andere, das Tragen solcher T-Shirts nicht verboten. Selbst wenn die Botschaften so explizit wie bei den Cottbusern sind. Auf der Rückseite der Shirts stand „Seit 66 Jahren vermisst. Du fehlst uns. Wir brauchen dich.“ Über der Brust prangt eine Krone. Darauf der Spruch „Schmeck Heil“ – eine in neonazistischen Kreisen häufig verwendete Abwandlung des Rufes aus Nazizeiten.

„Nach dem Abflug haben wir die Staatsanwaltschaft informiert“, sagte Silvia Buhr von der Bundespolizei Dresden der RUNDSCHAU auf Nachfrage. Inzwischen war der Staatsschutz informiert, die Ermittlungen wurden aufgenommen.

Als die Cottbuser „Reisegesellschaft“ Anfang Juni zurückkehrte, wurden die Shirts allerdings von den Beamten kassiert. „Allen Personen wurden inzwischen Strafbefehle zugestellt“, so Buhr. Sie sollen Geldstrafen in Höhe von 200 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den öffentlichen Frieden gestört, die NS-Gewaltherrschaft verherrlicht zu haben.

Doch offenbar sind sich nicht alle der Cottbuser Reisegruppe einer Schuld bewusst. Mehrere Personen legten Widerspruch gegen die Strafbefehle ein. Die Prozesse finden nun am Amtsgericht Dresden statt.

Ein Angeklagter zog seinen Einspruch am vergangenen Dienstag dann allerdings doch zurück. Ein weiterer Prozess am Freitag gegen einen 29-Jährigen fiel aus. Er hatte sich krankgemeldet. Ein dritter Angeklagter ist am Montag zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen mal 30 Euro verurteilt worden und lag damit deutlich über den im Strafbefehl angedrohten 200 Euro.

Ob die Cottbuser einer bestimmten rechtsextremen Gruppierung zugerechnet werden können, steht laut Polizei nicht fest.

Quelle: Lausitzer Rundschau. Text: A. Dinger. Foto Amtsgericht Dresden: Wikipedia

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